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VOB DIN 18345 Wärmedämm-
Neueste Fassung 2016
Achtung diese Seiten darf nur für den Eigenbedarf
verwendet werden!
Auszug aus der VOB, für den Kunden wichtige Vertragsgrundlagen. (Nebenleistungen, Besondere Leistungen und Abrechnung)
•Nebenleistungen sind: Arbeiten die zur der Leistung gehören.
•Besondere Leistungen sind: Arbeiten die nicht zu der Leistung gehören.
Auszug aus der VOB DIN 18345
4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.1 Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DI N 18299, Abschnitt 4.1 , besondere:
4.1.1 Auf-
Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.
4.1.2 Ausgleichen abgestufter oder geneigter Standflächen von Gerüsten bis
40 cm Höhenunterschied, z. B. über Treppen oder Rampen.
4.1.3 Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt 4.2.9.
4.1.4 Vorlegen vorgefertigter Oberflächen-
4.1.5 An-
4.1.6 Schutz von Bauteilen vor Verunreinigungen und Beschädigungen während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen oder Umwickeln,
ausgenommen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4.2.7.
4.2 Besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299,
Abschnitt 4.2, z. B.:
4.2.1 Vorhalten von Aufenthalts-
4.2.2 Auf-
4.2.3 Auf-
über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.
4.2.4 Auf-
sofern ein Ausgleich von mehr als 40 cm erforderlich ist.
4.2.5 Schließen von Ankerlöchern für die Gerüstverankerung.
4.2.6 Maßnahmen zum Schutz vor ungeeigneten klimatischen Bedingungen nach Abschnitt 3.1.3, z. B. feinmaschiges Gerüstnetz, Einhausung, Beheizung.
4.2.7 Besonderer Schutz von Bau-
oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Auslegen von Hartfaserplatten oder Bautenschutzfolien
ab 0,2 mm Dicke.
4.2.8 Entfernen von vorhandenen Schutzfolien und dergleichen, z. B. an Fensterbänken, Leichtmetallprofilen.
4.2.9 Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. B. Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden.
4.2.10 Vorbehandeln des Untergrundes, z. B. durch Abschlagen, Aufpicken, Aufrauen, Hochdruckreinigen. Aufbringen von Grundierungen, Verfestigern, Haftbrücken,
Entfernen von Algen und Pilzbefall, biozides Vorbehandeln und dergleichen.
4.2.11 Beseitigen von Hindernissen im Untergrund, z. B. Entfernen von Betongraten, Schaum rückständen, nicht mehr benötigten Verankerungsbügeln für Konsolgerüste.
4.2.12 Herstellen und Anbringen von Musterflächen, Musterkonstruktionen und Modellen.
4.2.13 Liefern bauphysikalischer Nachweise.
4.2.14 Erstellen von Verlege-
4.2.15 Ausgleichen von größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig.
4.2.16 Erfüllen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit (siehe Abschnitt 3.1.2).
4.2.17 Herstellen von Oberputzen abweichend von der Ausführung nach Abschnitt 3.2.7.1.
4.2.18 Ausführung farbiger Putze. Beschichtung des Oberputzes.
4.2.19 Leistungen zum Schutz gegen Algen-
4.2.20 Anpassen und Anschließen an Bauteile und Durchdringungen, z. B. an Verankerungen, Dachsparren, Fensterbankhalterungen, Abdeckungen.
4.2.21 Herstellen von Aussparungen.
4.2.22 Schließen und Verputzen von Schlitzen und Aussparungen.
4.2.23 Einbauen von Fensterbänken, deren Halterungen, Abdeckungen, Profilen und Dekorprofilen sowie Herstellen von Fenster-
Faschen, Putzbändern, Schattenfugen, Bossierungen und dergleichen.
4.2.24 Herstellen von Ecken, Gehrungen, Kreuzungen, Verkröpfungen und Endungen an Dekorprofilen und dergleichen.
4.2.25 Einbau von Sturzeckwinkeln, Sockelprofilen, Lüftungsprofilen, Bossenprofilen und dergleichen.
4.2.26 An-
4.2.27 Zuschnitte zur Anpassung an Schrägen und gebogene oder andersartig geformte Bauteile sowie Ausschneiden von Dämmstoffplatten für auf dem Untergrund verlegte Leitungen.
4.2.28 Herstellen von Hilfskonstruktionen zur Befestigung von Markisen, Werbeträgern und dergleichen, z. B. mit Montagezylindern sowie Herstellen von im Bauwerk verbleibenden Verankerungen, z. B. für Gerüste und dergleichen.
4.2.29 Herstellen von Abschottungen, Schürzen und Scheinunterzügen, Ablagen, Abdeckungen, Lisenen und dergleichen.
4.2.30 Herstellen von Bewegungs-
4.2.32 Leistungen für den Brand-
4.2.33 Zusätzliches Dübeln oder mechanisches Befestigen von Dämmstoffplatten (siehe Abschnitt 3.2.3 und 3.2.4).
4.2.34 Abdichten des Putzes gegen Feuchtigkeit im erdberührten Bereich, im Spritzwasserbereich, Einbau von Abdichtungen unterhalb von Fensterbänken und dergleichen.
4.2.35 Aus-
5 Abrechnung
Ergänzend zu ATV DIN 18299, Abschnitt 5, gilt:
5.1 Allgemeines
5.1.1 Der Ermittlung der Leistung -
die Maße der fertig
-
-
Zur Leistungsermittlung sind die vereinfachenden Regeln, wie Übermessungsregeln und Einzelregelungen anzuwenden.
5.2 Ermittlung der Maße/Mengen
5.2.1 Für Wärmedämm-
gelten die Maße der fertig verputzten oder belegten Oberfläche.
5.2.2 Bei der Ermittlung der Maße wird jeweils das größte, gegebenenfalls abgewickelte Bauteilmaß zugrunde gelegt, z. B. bei Wandanschlüssen,
umlaufenden Friesen, Faschen, Dachsparren und dergleichen.
5.2.3 Rückflächen von Nischen, auch wenn sie durch geringere Dämmstoffdicken gebildet werden, sowie Leibungen werden unabhängig von ihrer Einzelgröße
mit ihren Maßen gesondert gerechnet.
5.2.4 Unmittelbar zusammenhängende, verschiedenartige Aussparungen, z. B. Öffnung mit angrenzender Nische, werden getrennt gerechnet.
5.2.5 Bindet eine Aussparung anteilig in angrenzende, getrennt zu rechnende Flächen ein, wird zur Ermittlung der Übermessungsgröße die
jeweils anteilige Aussparungsfläche gerechnet.
5.2.6 Flächen, die sich nicht durch die Anwendung einfacher mathematischer Formeln, z. B. für Rechtecke, Dreiecke, Trapeze, Rauten ermitteln lassen,
werden durch Aufteilung in umschriebene Rechtecke mit einer jeweiligen Breite von 1 m ermittelt.
5.3 Übermessungsregeln
Bei der Ermittlung der Maße für die Übermessung sind die kleinsten Maße der Aussparung zugrunde zu legen.
Übermessen werden:
5.3.1 Bei Abrechnung nach Flächenmaß
Aussparungen, z. B. Öffnungen, Nischen, Brandbarrieren mit einer Einzeigröße s; 2,5 m2,
-
Umrahmungen, Nuten, Vertiefungen, Putzbänder, Brandriegel mit einer Einzelbreite s; 30 cm,
-
5.4 Einzelregelungen
5.4.1 Dekorprofile und Dekorelemente werden gesondert gerechnet.
5.4.2 Gehrungen, Kreuzungen, Verkröpfungen und Endungen sowie Dekorgesimse werden gesondert gerechnet.